Kategorien
Cybergrooming

Sexuelle Belästigung im Netz #cybergrooming

Sie haben das Gefühl, Ihr Kind wird im Internet sexuell belästigt?

Was können Sie tun?

Immer mehr Kinder und Jugendliche verbringen ihre Zeit online. Durch die Pandemie, den Lockdown und das Homeschooling verschärft sich die Situation weiterhin. Das ist für Kinder und Jugendliche nicht immer ungefährlich. Genau deshalb haben wir Ihnen Tipps zusammengestellt, was Sie tun sollten, wenn Sie kein gutes Gefühl haben. Wenn Sie befürchten, Ihr Kind könnte im Internet sexuell belästigt werden, Kontakte zu Unbekannten haben oder gar bereits erpresst worden sein, private Fotos von sich zu versenden.

Die britische Kinderschutzorganisation NSPCC zeigt: Täter und Täterinnen suchen online, via Instagram, Snapchat, WhatsApp und Co gezielt nach Minderjährigen, um sexuelle Kontakte anzubahnen.

Was ist Cybergrooming?

Unter Cybergrooming versteht man Aktivitäten von Tätern im Netz, die dazu dienen, an private Bilder von Kindern und Jugendlichen zu gelangen.

Cybergrooming ist laut § 176 StGB strafbar. Es können Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren verhängt werden, wenn (…)

ein Kind zu sexuellen Handlungen an oder vor Tätern oder Dritten gezwungen wird oder durch Dritte bzw. Täter an sich vornehmen soll

der Täter bzw. die Täterin Missbrauchsabbildungen herstellen oder in seinen/ihren Besitz bringen will

dem Kind pornographisches Material gezeigt wird

Vorgehensweise bei sexuellen Strafdelikten im Internet (Cybercrime):

Beweismittel sichern. Auf Screenshots/Fotos sollten Datum und Uhrzeit erkennbar sein. Achtung: Keine Beweismittel mailen. Sie könnten sich sonst u.U. selbst strafbar machen (§ 176 StGB)

Unmittelbar nach Bekanntwerden: Die örtliche Polizeiwache zwecks weiterer Vorgehensweise und der Übermittlung der Beweismittel kontaktieren. In den Polizeibehörden gibt es Fachabteilungen für die Verfolgung von Kinderpornographie und Kindesmissbrauch.

Keine Zeit verlieren: Je mehr Zeit zwischen Tat und Anzeige vergeht, um so größer sind die Chancen der Täter, ihre Spuren im Netz zu verwischen (s. Band I, Anonymisierung von Daten). Für die Kriminalpolizei zählt jede Minute, um eine erfolgreiche Strafverfolgung gegen Pädokriminelle im Netz einleiten zu können.

Ruhe bewahren und sich auf keinen Fall schämen: Ihr Kind ist nicht das einzige Opfer, dem solches passiert. Die Fälle digitaler Strafdelikte mehren sich auf eine beunruhigende Weise.

Mit ihrem Kind nicht schimpfen, sondern sich bei ihrem Kind für sein Vertrauen Ihnen gegenüber bedanken und über seine Gefühle mit ihm sprechen.

Dem Kind nochmals die Gefahren bewusst machen und darauf achten, dass die Kontakte mit den Tätern nach Beweissicherung unmittelbar von allen Geräten gelöscht werden.

Ihr Kind darf keine Fotos von sich selbst oder sensible private Daten an unbekannte Chatpartner versenden.

Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Polizeidienststelle Ihres Wohnortes. Auch die Elternhotline steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Weitere Informationen finden Sie auch bei:

http://www.klicksafe.de

http://www.webcare.plus.de

http://www.initiative_schau_hin.de

© 2021 Resi Lienz, Autorin von Generation Smartphone in der Pubertät, hat Pädagogik studiert.

Eine Antwort auf „Sexuelle Belästigung im Netz #cybergrooming“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert